Covid-19 News

Aktuelle Maßnahmen...

Keine 3G Regel mehr für Körpernahe Dienstleistungen:

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW (abrufbar auf www. land. nrw/corona) enthält seit dem 3. April 2022 keine Vorschriften mehr für das Betreten von Friseursalons, Barbershops, Kosmetikstudios und andere Einrichtungen für körpernahe Dienstleistungen.

In NRW gilt für Friseursalons keine Landesweite Maskenpflicht mehr. 
Wir möchten Sie jedoch bitten bei Ihrem Besuch in unserem Salon weiterhin eine Maske zu tragen, um sich, unsere Mitarbeiter und andere Mitmenschen zu schützen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Unsere Mitarbeiter/innen werden auch weiterhin einen Medizinischer Mund-Nasen-Schutz tragen.

Sobald sich etwas an den Maßnahmen ändern sollte, werden wir Sie hier schnellstmöglich darüber informieren. 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.

Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von Haar'genau Ihr Stil
Share by: